Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich über die Anwendung der Salinenkonvention (BayRS 1958 II S. 18)
BaySalKonvVertrAnlage Artikel 22
Stand: 25.08.2026
Die auf älteren Verträgen, auf besonderen Verleihungen und auf der Salinenkonvention beruhenden und noch bestehenden Schichtberechtigungen im österreichischen Salzbergbau am Dürrnberg bleiben mit dem bisherigen Inhalt unwiderruflich erhalten.