Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich über die Anwendung der Salinenkonvention (BayRS 1958 II S. 18)
BaySalKonvVertrAnlage Artikel 1
Stand: 25.08.2026
it nötig, die Grenzen gemeinschaftlich begehen und die Grenzzeichen unbestrittener Grenzverläufe instandsetzen oder erneuern lassen werden.