Gesetze / Landesrecht Bayern / Reichsversicherungsordnung
BayRVO§ 352
Stand: 25.08.2026
Die Dienstordnung regelt die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten, insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befähigung, ihre Zahl, die Art der Anstellung, die Kündigung oder Entlassung und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen.