Gesetze / Landesrecht Bayern / Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren

BayRFGebLSatz

§ 2 Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland – GEZ – führt als gemeinsames Rechenzentrum im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzugs durch. Die Anschrift der GEZ lautet: Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln.

§ 1 § 3