Gesetze / Landesrecht Bayern / Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau

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Volltext

Stand: 25.08.2026

Bayern

“Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholischtheologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.

Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.

Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“

Genehmigen Sie, Hochwürdigster Herr Nuntius, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung

München, den 14. August 2023

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder, MdL

Note

Seiner Exzellenz

dem Herrn Ministerpräsidenten

des Freistaates Bayern

Dr. Markus Söder

Franz-Josef-Strauß-Ring 1

80539 München

Exzellenz,

sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom 29. März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis des Heiligen Stuhls zu folgenden, in Ihrer Note vom 14. August 2023 enthaltenen Feststellungen zu bestätigen:

“Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.

Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.

Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung.

Berlin, den 6. September 2023

Erzbischof Dr. Nikola Eterović

Apostolischer Nuntius