Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Naturschutzgesetz
BayNatSchGArt. 11b Gentechnikanbauverbot
Stand: 25.08.2026
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 11b BayNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.