Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Salzachmündung“

BayNatSalzachV

§ 2 Schutzgebietsgrenzen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSalzachV/2#abs-1 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 550 Hektar und liegt in der Gemeinde Haiming, Gemarkungen Piesing und Haiming, und in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Gemarkung Kirchdorf a. Inn.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSalzachV/2#abs-2 (2) Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1 : 25 000 und M 1 : 5 000 ( Anlagen ), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000 (Innenseite der Begrenzungslinie), welche auch die Jagd- und Angelbereiche ausweist.

§ 1 § 3