Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
BayNatLandAkV§ 8 Sitzungsgeld
Stand: 25.08.2026
Die Tätigkeit im Präsidium ist ehrenamtlich. Das Staatsministerium kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für die Mitglieder des Präsidiums ein Sitzungsgeld festsetzen.