Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
BayNatLandAkV§ 1 Rechtsform
Stand: 25.08.2026
Die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Laufen.