Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden
BayNatBGLV§ 17 Fortgeltung von Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegte Zoneneinteilung der Erholungslandschaft Alpen bleibt von diesen Vorschriften unberührt.