Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden
BayNatBGLV§ 1 Bezeichnung
Stand: 25.08.2026
Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land wird ein Nationalpark errichtet (II. Abschnitt). Der Nationalpark und sein Vorfeld tragen die Bezeichnung „Alpenpark Berchtesgaden“. Der Nationalpark umfaßt das in § 5 näher bezeichnete Gebiet. Das Vorfeld wird im Landschaftsrahmenplan gemäß § 2 abgegrenzt.