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§ 1 BayNatBGLV (Bayern) — Bezeichnung

Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land wird ein Nationalpark errichtet (II. Abschnitt). Der Nationalpark und sein Vorfeld tragen die Bezeichnung „Alpenpark Berchtesgaden“. Der Nationalpark umfaßt das in § 5 näher bezeichnete Gebiet. Das Vorfeld wird im Landschaftsrahmenplan gemäß § 2 abgegrenzt.