Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land wird ein Nationalpark errichtet (II. Abschnitt). Der Nationalpark und sein Vorfeld tragen die Bezeichnung „Alpenpark Berchtesgaden“. Der Nationalpark umfaßt das in § 5 näher bezeichnete Gebiet. Das Vorfeld wird im Landschaftsrahmenplan gemäß § 2 abgegrenzt.