Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
BayNachRohTechV§ 1
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNachRohTechV/1#abs-1 (1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNachRohTechV/1#abs-2 (2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.