Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

BayNachRohTechV

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNachRohTechV/1#abs-1 (1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNachRohTechV/1#abs-2 (2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.

§ 2