Gesetze / Landesrecht Bayern / Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags
BayMdLVerhaltREingangsformel
Stand: 25.08.2026
Auf Grund des Art. 4a des Bayerischen Abgeordnetengesetzes gibt sich der Bayerische Landtag folgende Verhaltensregeln: