Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums
BayMaximGrUrkAnlage § 1
Stand: 25.08.2026
Die nach den letztwilligen Verfügungen Seiner Majestät des Königs Maximilian II. von Bayern mit der Bezeichnung
„ Königliches Maximilianeum“
in München errichtete Bildungsanstalt hat die Eigenschaft einer öffentlichen Unterrichtsstiftung.