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Anlage § 1 BayMaximGrUrk (Bayern)

Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 1

Die nach den letztwilligen Verfügungen Seiner Majestät des Königs Maximilian II. von Bayern mit der Bezeichnung

„ Königliches Maximilianeum“

in München errichtete Bildungsanstalt hat die Eigenschaft einer öffentlichen Unterrichtsstiftung.