Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz
BayMRVGArt 42 Untergebrachte schwangere Frauen und Mütter von Neugeborenen
Stand: 25.08.2026
Für untergebrachte schwangere Frauen und Mütter von Neugeborenen gelten Art. 82 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1 und Art. 85 BayStVollzG entsprechend.