Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Landesbank-Gesetz
BayLaBGArt 25 Jahresabschluss
Stand: 25.08.2026
Für die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ist entsprechend den für die Bank geltenden Grundsätzen ein gesonderter Jahresabschluss zu erstellen, der vom BayernLabo-Ausschuss festgestellt wird.