Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Landesbank-Gesetz

BayLaBG

Art 1 Rechtsform

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayLaBG/1#abs-1 (1) Die Bayerische Landesbank ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayLaBG/1#abs-2 (2) Innerhalb der Bank besteht als rechtlich unselbständige Anstalt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Anstalt der Bayerischen Landesbank, als ein Organ der staatlichen Wohnungspolitik, deren Aufgabe das Fördergeschäft ist.

Art 1a