Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach)

BayL2305_VerkVwAbk

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayL2305_VerkVwAbk/1#abs-1 (1) Das Land Hessen überträgt die verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf dem Teilstück der Landesstraße 2305 zwischen Niedersteinbach und Michelbach

vom km 6.604 bis km 7.047

– nach hessischer Stationierung von km 0.000 bis km 0.443 –

auf den Freistaat Bayern. Werden bei einer Neuvermessung des Teilstückes durch bayerische Behörden andere Werte festgestellt, so treten diese an die Stelle der angegebenen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayL2305_VerkVwAbk/1#abs-2 (2) Der Freistaat Bayern nimmt diese Aufgaben durch die Bayerische Landespolizei wahr.

Art 2