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Art 1 BayL2305_VerkVwAbk (Bayern)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach)

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Land Hessen überträgt die verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf dem Teilstück der Landesstraße 2305 zwischen Niedersteinbach und Michelbach

vom km 6.604 bis km 7.047

– nach hessischer Stationierung von km 0.000 bis km 0.443 –

auf den Freistaat Bayern. Werden bei einer Neuvermessung des Teilstückes durch bayerische Behörden andere Werte festgestellt, so treten diese an die Stelle der angegebenen.

(2) Der Freistaat Bayern nimmt diese Aufgaben durch die Bayerische Landespolizei wahr.