Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen der Beamten der der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
BayKultAmtsBZV§ 2
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1978 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 29. August 1978 (GVBl. S. 662)