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Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten

BayKleinGV

Art. 4

Stand: 25.08.2026

Bayern

§ 29 des Reichssiedlungsgesetzes findet auf die Bereitstellung von Kleingärten entsprechende Anwendung.

[Amtl. Anm.:] BayRS 2331-1-F, BGBl. FN 2331-1

BayKleinGV

Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten

Landesrecht Bayern

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Fassung

Stand: 25.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 25.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/BayKleinGV/4

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BayKleinGV/4, abgerufen am 16.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Bayern

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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