Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
BayKiBiGArt 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Tagesstätten.