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Art 1 BayKiBiG (Bayern) — Geltungsbereich

Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Tagesstätten.