Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Jagdgesetz
BayJGArt 62 Verweisungen auf aufgehobene Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf durch dieses Gesetz aufgehobene Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.