Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz
BayJAVollzGArt 30 Hausordnung
Stand: 25.08.2026
Die Vollzugsleitung erlässt im Einvernehmen mit der Anstaltsleitung eine Hausordnung zur Gestaltung und Organisation des Vollzugsalltags auf der Grundlage dieses Gesetzes. Darin sind insbesondere die Rechte und Pflichten der Jugendlichen und der Tagesablauf aufzunehmen. Die Hausordnung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.