Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Immissionsschutzgesetz
BayImSchGArt 10 Oberste Landesbehörde
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist oberste Landesbehörde für den Vollzug dieses Gesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der auf diese Gesetze gestützten Rechtsvorschriften. Es ist insoweit oberste Aufsichtsbehörde.