Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Haushaltsordnung
BayHOArt 30 Vorlagefrist
Stand: 25.08.2026
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes soll mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres beim Landtag eingebracht werden, in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Landtags nach dem 30. September.