Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Haushaltsordnung
BayHOArt 115 Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse
Stand: 25.08.2026
Vorschriften dieses Gesetzes für Beamte sind auf andere öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse entsprechend anzuwenden.