Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Fischereigesetz
BayFiGArt 69 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Die Vorschriften des Art. 11 treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 1909 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 15. August 1908 (GVBl S. 527). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.