Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Fischereigesetz
BayFiGArt. 69 Inkrafttreten
Stand: 01.01.2025
Die Vorschriften des Art. 11 treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 1909 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 15. August 1908 (GVBl S. 527). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 69 BayFiG →
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