Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Fischereigesetz

BayFiG

Art. 69 Inkrafttreten

Stand: 01.01.2025

Bayern1 Entscheidung

Die Vorschriften des Art. 11 treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 1909 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 15. August 1908 (GVBl S. 527). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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