Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Fischereigesetz

BayFiG

Art 69 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Vorschriften des Art. 11 treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 1909 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 15. August 1908 (GVBl S. 527). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

Art 68