Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Familiengeldgesetz
BayFamGGArt. 3 (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für Art. 3 BayFamGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 3 BayFamGG →
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- LSG Bayern, 19.12.2023 – L 9 EG 15/21 FGZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.