Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK

BayFachVBibl

§ 55 Schriftliche Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Im schriftlichen Teil bearbeiten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine zweistündige Aufgabe aus Fragen, die auf den Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten für die spätere Berufsarbeit abzielen, und Fragen aus dem Allgemeinwissen unter besonderer Berücksichtigung staatsbürgerlicher Kenntnisse. Die Aufgabe kann aus mehreren Teilen bestehen und Testverfahren einschließen, die dem Ziel des Zulassungsverfahrens entsprechen.

§ 54 § 56