Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK
BayFachVBibl§ 37 Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 25.08.2026
In den Vorbereitungsdienst können Bewerber und Bewerberinnen eingestellt werden, die ein Studium, das mit einer Ersten Staatsprüfung, einer Ersten Juristischen Prüfung, einem Diplom- oder Magisterabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation an einer Universität oder Kunsthochschule oder einem Masterabschluss abschließt, mit Erfolg beendet haben. Darüber hinaus ist der Nachweis der Promotion erwünscht.