Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Finanzausgleichsgesetz

BayFAG

Art 25 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit Wirkung vom 1. April 1948 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 10. August 1948 (GVBl S. 138). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

Art 24