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Art 25 BayFAG (Bayern) — Inkrafttreten

Bayerisches Finanzausgleichsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit Wirkung vom 1. April 1948 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 10. August 1948 (GVBl S. 138). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.