Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Entnahme von Wasser aus der Donau und die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben vom 13. Mai/1. Juni 1970

BayBwWwirtVertr

§ 9 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder und tritt mit dem Tage in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt sind.

§ 8