Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Ableitung der sogen. Egauquellen bei Dischingen und Ballmertshofen (Lkr. Heidenheim) durch die Staatliche Landeswasserversorgung in Stuttgart (LW) Vom 6. Mai/1. Juni 1954
BayBwEgauquVertr9. Eisschäden
Stand: 25.08.2026
Die LW wird verpflichtet, nachweislich aufgetretene und durch die Verminderung der Wasserführung bedingte Eisschäden auszugleichen und etwa drohenden weiteren Schäden durch geeignete technische Vorkehrungen zu begegnen.