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9. BayBwEgauquVertr (Bayern) — Eisschäden

Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Ableitung der sogen. Egauquellen bei Dischingen und Ballmertshofen (Lkr. Heidenheim) durch die Staatliche Landeswasserversorgung in Stuttgart (LW) Vom 6. Mai/1. Juni 1954

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die LW wird verpflichtet, nachweislich aufgetretene und durch die Verminderung der Wasserführung bedingte Eisschäden auszugleichen und etwa drohenden weiteren Schäden durch geeignete technische Vorkehrungen zu begegnen.