Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern

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VIII.

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Verleihung der Freiplätze dieser unserer Königlichen Stiftung hat von Uns und Unseren Regierungs-Nachfolgern auszugehen.

Die gegenwärtigen Satzungen der von Uns gemachten Stiftung bestätigen und bekräftigen Wir mit Unserer eigenhändigen Unterschrift und lassen zur Beurkundung Unser geheimes Kanzleisiegel beidrucken.