Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern
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Stand: 25.08.2026
Die Verleihung der Freiplätze dieser unserer Königlichen Stiftung hat von Uns und Unseren Regierungs-Nachfolgern auszugehen.
Die gegenwärtigen Satzungen der von Uns gemachten Stiftung bestätigen und bekräftigen Wir mit Unserer eigenhändigen Unterschrift und lassen zur Beurkundung Unser geheimes Kanzleisiegel beidrucken.