Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern
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Stand: 25.08.2026
Nur Inländer, deren Armut und Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen ist, haben Anspruch auf dergleichen Freiplätze.