Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt
BayBlindenBeschAUrkII.
Stand: 25.08.2026
Mit dem Ertrage der Zinsen von diesem Dotationskapital und den anderen Einnahmen der Blinden-Beschäftigungsanstalt, worunter auch der Selbsterwerb derselben zu begreifen, sollen die darin aufgenommenen Individuen freie Wohnung, Unterricht und Verpflegung erhalten.