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II. BayBlindenBeschAUrk (Bayern)

Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit dem Ertrage der Zinsen von diesem Dotationskapital und den anderen Einnahmen der Blinden-Beschäftigungsanstalt, worunter auch der Selbsterwerb derselben zu begreifen, sollen die darin aufgenommenen Individuen freie Wohnung, Unterricht und Verpflegung erhalten.