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§ 1 BayBildGrundV (Bayern) — Einführung der beruflichen Grundbildung

Verordnung zur beruflichen Grundbildung in Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den in den §§ 3 bis 14 genannten Berufsfeldern ist für die aufgelisteten Ausbildungsberufe berufliche Grundbildung eingeführt.