Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Betriebsleiter nichtbundeseigener Eisenbahnen in Bayern
BayBetrlnichtbEisb§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Die Verordnung gilt für mit der Betriebsleitung betraute Personen (Betriebsleiter) nichtbundeseigener Eisenbahnen in Bayern.