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§ 1 BayBetrlnichtbEisb (Bayern) — Anwendungsbereich

Verordnung über die Betriebsleiter nichtbundeseigener Eisenbahnen in Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verordnung gilt für mit der Betriebsleitung betraute Personen (Betriebsleiter) nichtbundeseigener Eisenbahnen in Bayern.