Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bauordnung
BayBOArt 84 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft. Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und von örtlichen Bauvorschriften treten jedoch bereits am 1. August 1962 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 1. August 1962 (GVBl S. 179, ber. S. 250). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.