Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bauordnung
BayBOArt 11 Schutz gegen Einwirkungen
Stand: 25.08.2026
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.