Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchOAnlage 23 (zu § 94 Abs. 2) Stundentafel Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau, Fachrichtung Weinbau und Oenologie
Stand: 25.08.2026
Nr.
Fächer
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Wochenstunden
Wochenstunden
1.
PFLICHTFÄCHER
1.1
Allgemeinbildung
1.1.1
Deutsch
2
–
1.1.2
Mathematik
–
3
1.1.3
Englisch,
2
3
1.2
Produktion
1.2.1
Weinbauliche Produktion
10
5
1.2.2
Traubenverarbeitung und Weinbereitung
8
9
1.3
Betriebs- und Unternehmensführung
1.3.1
Betriebswirtschaft und Management
7
3
1.3.2
Marketing und Unternehmensführung
2
9
1.3.3
Recht und Steuern
2
2
1.3.4
Informations- und Kommunikationstechnik
2
2
1.3.5
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
4
–
Mindestpflichtstunden
39
36
2.
SEMINARE
Seminartage
Seminartage
2.1
Soziale und religiöse Bildung
2
–
2.2
Persönlichkeitsbildung
1
–
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
[Amtl. Anm.:] In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
[Amtl. Anm.:] Im zweiten Schuljahr wird ein mindestens sechswöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
[Amtl. Anm.:] Die Seminare „Soziale und religiöse Bildung“ und „Persönlichkeitsbildung“ können in Kombination angeboten werden und wahlweise auch im zweiten Schuljahr durchgeführt werden.