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Anlage 20 (zu § 94 Abs. 2) Stundentafel Technikerschule für Waldwirtschaft

Stand: 25.08.2026

Bayern

Nr.

Fächer

1. Schuljahr

2. Schuljahr

Wochenstunden

Wochenstunden

1.

PFLICHTFÄCHER

1.1

Allgemeinbildung

1.1.1

Deutsch

2

2

1.1.2

Mathematik

2

2

1.1.3

Englisch,

3

2

1.2

Wald und Forstwirtschaft

1.2.1

Waldökologie mit Standort- und Ertragskunde, Waldbau, Wald-, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz

9

5

1.2.2

Technische Produktion mit Arbeitslehre, nachhaltiger Forstnutzung und Walderschließung

5

2

1.2.3

Wildtiermanagement, Wildökologie inklusive Jagdrecht und -praxis

3

1.2.4

Vorbereitung auf die Jägerprüfung

4

1.3

Forstwirtschaftsmanagement

1.3.1

Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Holzverkauf und Marketing

3

4

1.3.2

Recht und Soziales, Wald und Gesellschaft inkl. Forstpolitik, Waldpädagogik

5

3

1.3.3

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

4

1.3.4

Informationstechniken, Datenverarbeitung, Geoinformationssysteme (GIS), forstliche EDV-Fachverfahren

2

1.4

Projektarbeit und spezielle Themen, Betriebspraktikum

2

8

2.

WAHLPFLICHTFÄCHER

2

2.1

Unternehmensgründung

2.2

Projektmanagement

2.3

Geschäftsführung forstlicher Zusammenschlüsse

2.4

Qualifizierte Baumschau – FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur

2.5

Wald, Forst und Holz im Spannungsfeld verschiedener Interessen

Mindestpflichtstunden

40

34

3.

WAHLFÄCHER

3.1

Englisch-Vertiefung

1

3.2

Mathematik-Vertiefung

1

3.3

Europameisterschaft der forstlichen Schulen

1

1

3.4

Vertiefung Jagdmanagement und -praxis

1

3.5

Jagdliches Brauchtum – Jagdhornblasen

1

1

4.

SEMINARE

Seminartage

Seminartage

4.1

Soziale und religiöse Bildung

2

4.2

Personlichkeitsbildung

1

[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.

[Amtl. Anm.:] In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.

[Amtl. Anm.:] Im ersten Schuljahr sind keine Leistungsnachweise zu erbringen; im zweiten Schuljahr wird ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.

[Amtl. Anm.:] Aus den angebotenen, jeweils einstündigen Wahlpflichtfächern wählt der Studierende zwei Fächer aus.

[Amtl. Anm.:] Die Seminare „Soziale und religiöse Bildung“ und „Persönlichkeitsbildung“ können in Kombination angeboten werden und wahlweise auch im zweiten Schuljahr durchgeführt werden.

§ 131